Kirchenvorstandswahl 2021
Wann ist in meiner Gemeinde Wahltag?
Am 13. Juni 2021 ist - mit Ausnahme von Bisses - Kirchenvorstands-Wahltag.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle evangelischen Gemeindemitglieder ab 14 Jahren mit Hauptwohnsitz in Echzell, Gettenau, Bingenheim und Leidhecken. Anfang Mai bekommen alle Wahlberechtigten eine Benachrichtigung, dass sie stimmberechtigt sind.
Wo ist das Wahllokal für meine Gemeinde?
Da die Wahl als allgemeine Briefwahl durchgeführt wird, gibt es KEIN Wahllokal
Wie findet die Wahl statt?
Die Kirchenvorstandswahl findet in allen Gemeinden als reine Briefwahl statt. Sie bekommen Anfang Juni die Wahlunterlagen per Post bequem nach Hause. Sie können in aller Ruhe zuhause wählen. Den roten Wahl-Briefumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel müssen Sie nur rechtzeitig zur Post bringen, so dass er am Wahltag, Sonntag, den 13. Juni 2021, zugestellt ist.
Ich habe den Umschlag nicht rechtzeitig zur Post gebracht. Kann ich den roten Wahlumschlag auch am Wahltag abgeben?
Sie können den roten Wahlumschlag am Wahltag bis 18 Uhr in den Briefkasten am Gemeindebüro in Gettenau, Hauptstraße 74, einwerfen. In Echzell kann der rote Wahlumschlag am Wahltag bis 18 Uhr in den Briefkasten Lindenstraße 4 geworfen werden. In Leidhecken wird extra dafür ein Briefkasten am Gemeindehaus, Bingenheimer Sraße 1, angebracht.
Ich wohne in Bisses und habe keine Wahlunterlagen erhalten.
In Bisses haben sich leider nicht genügend Kandidierende gefunden, um die Wahl durchzuführen. Wir hoffen, noch weitere einsatzbereite Menschen für den Kirchenvorstand zu finden, um dann am 5. September 2021 eine Ersatzwahl durchführen zu können.
Wie kann ich wählen?
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Listen- oder Einzelwahl. Bei der Listenwahl kreuzen Sie einfach die die gesamte Liste an. Damit haben Sie Ihre Stimme für alle Kandidaten abgegeben. Das wünschen sich auch die Kandidierenden, die gemeinsam als Team antreten. Bei der Einzelwahl können Sie einzelnen Kandidierenden Ihre Stimme geben oder auch nicht.
Kann ich einem Kantidat*in auch mehrere Stimmen geben, also Stimmen kumulieren?
Nein. Pro Kandidat*in kann nur eine Stimme vergeben werden.
Kann ich die ganze Liste wählen und zusätzlich einen Kandidierenden, den ich besonders unterstütze?
Sobald Sie einen Einzelkandidaten ankreuzen, wird die Listenwahl ungültig. Wenn Sie also bei der Einzelwahl Stimmen vergeben, müssen Sie bei jedem Einzelnen, den Sie wählen wollen, ein Kreuz setzen.
Wo erfahre ich das Ergebnis?
Die Auszählung findet am Wahltag im jeweiligen Gemeindesaal statt. Das Ergebnis wird dort nach Abschluss der Auszählung bekannt gegeben. Weiter wird es auf der Homepage der Region West, im Schaukasten der jeweiligen Kirchengemeinde und im Gemeindebrief "Brücke" veröffentlicht.
Wie kann ich meine Kirchengemeinde am Besten unterstützen?
Indem Sie die ganze Liste wählen. Die Kirchengemeinden brauchen jeden Kandidierenden. Wir haben lange gesucht und können auf keinen verzichten der bereit ist, die Kirchengemeinde zu unterstützen.
Deshalb: Wählen Sie bitte die Liste oder geben Sie jedem Kandidaten einzeln Ihre Stimme.
TW 02.05.2021